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Zuständigkeit und Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher (kurz: GV) ist Beamter der Justiz mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken sowie (auch außerhalb eines konkreten Gerichtsverfahrens) Schriftstücke zuzustellen. Er untersteht in seiner Funktion als Landesbeamter dienstrechtlich seinen jeweiligen Dienstvorgesetzten nach dem Beamtenrecht und als selbständig entscheidendes Vollstreckungsorgan formellrechtlich dem Vollstreckungsgericht im Wege eines Rechtsmittels bzw. Rechtsbehelfs.

Den Geschäftsverteilungsplan der Gerichtsvollzieher für den Bezirk des Amtsgerichtes Bad Kreuznach ab dem 01.03.2023 finden Sie hier.

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