Handelsregister und Vereinsregister
Handelsregister
Allgemeines
Das Amtsgericht Bad Kreuznach ist zuständig für Handels-, Genossenschafts-, Güterrechtsregister- und Vereinsregistersachen der Amtsgerichtsbezirke Idar-Oberstein, Bad Sobernheim, Simmern und Bad Kreuznach.
Auskunft aus den Registern
a) Online-Einsicht
Eine Online-Einsicht in sämtliche rheinland-pfälzische Handels- und Genossenschaftsregister ist bei jedem rheinland-pfälzischen Amtsgericht möglich. Wenden Sie sich bitte hierfür an die Geschäftsstelle des Amtsgerichts in der näheren Umgebung ihres Wohn- oder Arbeitsorts. Dort kann bei Bedarf auch eine Abschrift der Dokumente bzw. ein nichtamtlicher Registerausdruck erteilt werden.
Die Einsichtsmöglichkeit umfasst sowohl den Inhalt des Registers, als auch die zum Handels- und Genossenschaftsregister (i.d.R. ab dem 01.01.2007) eingereichten Unterlagen, wie z.B. Anmeldungen, Gesellschafterlisten, Gesellschafts-, Verschmelzungs-, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, etc.
Weitere Informationen zu den in öffentlichen Registern verlautbarten Rechtsverhältnissen sind im gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de abrufbar.
b) Registerausdrucke
Ein nichtamtlicher Registerausdruck kann bei jedem rheinland-pfälzischen Amtsgericht ausgestellt werden. Wenden Sie sich an die dort jeweils zuständige Geschäftsstelle.
Ein amtlicher Registerausdruck kann nur durch das zuständige Registergericht erteilt werden und bedarf eines schriftlichen Antrages. Dieser kann unter Angabe der genauen Firmenbezeichnung oder/und der Handelsregisternummer (z.B. HRB 14711)auch elektronisch mittels E-Mail übermittelt werden. Die E-Mail-Adresse des Registergerichts Bad Kreuznach lautet registergericht.agkh(at)ko.mjv.rlp.de.
c) Regelmäßige Nutzung der Registerauskunft
Für regelmäßige Nutzer der Online-Einsicht in die Register und die zum Register eingereichten Unterlagen empfiehlt sich der Antrag auf Erteilung einer eigenen Internet-Kennung. Die gewünschten Auskünfte und Ausdrucke können so bequem und kostengünstiger zu Hause bzw. im Büro abgerufen und ausgedruckt werden. Nähere Informationen hierzu, sowie ein Anmeldeformular finden Sie auf der Internet-Seite www.handelsregister.de.
d) Weitere Firmendaten
Weitere Informationen zu rechtlich relevanten Firmendaten (z.B. Jahresabschlüsse, Gesellschaftsbekanntmachungen, Insolvenzen, etc.) erhalten Sie auf der Internetseite des Unternehmensregisters www.unternehmensregister.de. Hier werden die wichtigsten veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt.
Einreichung von Anmeldungen und sonstigen Dokumenten
Nach einer Gesetzesänderung zum 01.01.2007 (Gesetz über das elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister -EHUG-) können die Registergerichte ab sofort sämtliche von Firmen zum Handelsregister einzureichenden Unterlagen (Anmeldungen, Gesellschafterlisten, etc.) nur noch in elektronischer Form entgegen nehmen. Die Voraussetzungen und Übertragungswege für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr werden auf der Internetseite www.erv.justiz.rlp.de erläutert. Keinesfalls kann die oben genannte E-Mail-Adresse des Registergerichts zur elektronischen Einreichung genutzt werden; sie gewährleistet keinen gesicherten und verschlüsselten Versand.
Jahresabschlussunterlagen
Für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung der Jahres- und Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften ist für die nach dem 31.12.2005 beginnenden Geschäftsjahre (also: Geschäftsjahre ab 2006) nicht mehr das Amtsgericht, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig. Über die Einreichung der Jahresabschlussunterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger sind unter www.ebundesanzeiger.de Informationen abrufbar.
Vereinsregister
Eine Online-Einsicht in die bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach geführten Vereinsregister ist bei jedem rheinland-pfälzischen Amtsgericht möglich. Wenden Sie sich bitte hierfür an die Geschäftsstelle des Amtsgerichts in der näheren Umgebung ihres Wohnorts. Dort kann auf Wunsch auch ein nichtamtlicher Registerausdruck erstellt werden. Ein amtlicher Registerausdruck kann jedoch nur durch das zuständige Registergericht erteilt werden und bedarf eines schriftlichen Antrages. Dieser kann auch elektronisch mittels E-Mail übermittelt werden. Die E-Mail-Adresse des Registergerichts Bad Kreuznach lautet registergericht.agkh(at)ko.mjv.rlp.de. Weitere Informationen zu den in öffentlichen Registern verlautbarten Rechtsverhältnissen sind im gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de abrufbar.
Die Broschüre "Rund um den Verein" finden Sie auf der Webseite des Ministeriums der Justiz.