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Zeugenkontaktstelle

Als Zeugin oder Zeuge tragen Sie zur Aufklärung des Sachverhalts vor Gericht bei und nehmen eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht wahr. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe wollen wir Ihnen Unterstützung leisten. Zu diesem Zweck ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach eine Zeugenkontaktstelle eingerichtet. Hier steht man Ihnen im Bedarfsfall mit Rat und Tat zur Seite. Eine Rechtsberatung wird jedoch nicht erteilt.

Die Hilfestellung kann sich insbesondere erstrecken auf
  • Fragen im Zusammenhang mit der Ladung (z.B. An- und Rückreise, Orientierung im Justizgebäude, Entschädigung)
  • Fragen im Zusammenhang mit dem formalen Ablauf des Verfahrens (z.B. Verfahrensdauer, Begegnung mit anderen Verfahrensbeteilgten)
  • Fragen betreffend Hilfsangebote durch Hilfsorganisationen im Bedarfsfall
  • Vermittlung von Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen nach den Erfordernissen des Einzelfalls.

Die Aufgaben der Zeugenkontaktstelle bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach werden wahrgenommen von:

Amtsinspektorin Ellen Dindorf, Zimmer 252 im 2. OG, Tel.: 0671/708-2251 (Telefax 2272)

Vertreterin: Direktorin des Amtsgerichts Brigitte Hill, Zimmer 250 im 2OG, Tel.: 0671/708-2236.

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