Amtsgericht Bad Kreuznach
Parkmöglichkeiten für das neue Justizzentrum sind mit dem öffentlichen Parkplatz in der George-Marshall-Straße (unmittelbar neben dem Gebäude der Telekom), der über einen Fußweg durch den Bürgerpark (Entfernung ca. 200 m) an das Justizzentrum angebunden ist, vorhanden. Zwei öffentliche barrierefreie Parkplätze sind unmittelbar am Gebäude vorhanden. Das Justizzentrum ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen (ab Bahnhof Bad Kreuznach Buslinie 205, Fahrtrichtung: Ellenfeld, Haltestelle: Justizzentrum).
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Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen, soweit diese Angelegenheiten der Justizverwaltung betreffen. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Rechtsangelegenheiten besteht nicht.
Adresse und Kontakt
Hausanschrift:
John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach
Postanschrift: Postfach 1649, 55506 Bad Kreuznach
Telefon: 0671/708-0
Telefax: 0671/708-2272
E-Mail: agkh(at)ko.jm.rlp.de
In Verwaltungssachen kann elektronisch über das "Nutzerkonto Rheinland-Pfalz" kommuniziert werden.
https://nutzerkonto.service.rlp.de
Beachten Sie, dass dieser Link nicht für gerichtliche Verfahren genutzt werden kann.
Behördenleiterin und Mediensprecherin:
Brigitte Hill, Direktorin des Amtsgerichts
Vertreterin:
Dr. Caroline Walper, Richterin am Amtsgericht als ständige Vertreterin der Direktorin des Amtsgerichts
Geschäftsleiter:
Michael Schmidt, Justizamtsrat
Sprechzeiten:
Mo bis Fr: 8.30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen ist auch außerhalb der genannten Sprechzeiten stets möglich.
Wichtiger Hinweis:
Bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Klage zu erheben, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Damit wird eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten.
Diese Prozesshandlungen können aber auch weiterhin schriftlich auf dem Postweg, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle) vorgenommen werden.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (z.B. dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach) benötigt.
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 43 Landesdatenschutzgesetz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung über Datenverarbeitung sowie gemäß § 43 Landesdatenschutzgesetz.
Verantwortliche im Sinne der DSGVO:
• Direktorin des Amtsgerichts Brigitte Hill
• Vertreterin: Dr. Caroline Walper als ständige Vertreterin der Direktorin
• Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach
• Telefon 0671/708-0
• Telefax 0671/708-2272
• E-Mail: agkh(at)ko.jm.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
• Geschäftsleiter Michael Schmidt
• Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach
• Telefon 0671/708-0
• Telefax 0671/708-2272
• E-Mail: agkh(at)ko.jm.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) ein-schließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdiensteistungsgesetz – RDG), die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz, sowie die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten:
Stammdaten,
Kommunikationsdaten,
Daten der Verfahrensbeteiligten zum Streitgegenstand bzw. Verwaltungsvorgang,
Vertragsdaten,
Forderungsdaten und
Zahlungsinformationen.
Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt bzw. selbst erhoben.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
• Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
• Gerichte,
• Gerichtsvollzieher,
• Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen,
• Sachverständige und Dolmetscher,
• berufsständische Interessenvertretungen,
• Behörden, sowie
• unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Absatz 2 ZPO) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Im Rahmen von Verwaltungsverfahren, hierzu gehört auch die Tätigkeit des Landgerichts Bad Kreuznach als Aufsichtsbehörde nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
• Behörden,
• Staatsanwaltschaften,
• berufsständische Interessenvertretungen sowie
• Beteiligte des Verwaltungsverfahrens.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung bzw. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz zu:
• die Rechte auf Information;
• das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verlangen;
• Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personen-bezogenen Daten;
• Löschung ihrer personenbezogenen Daten;
• Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
• Datenübertragbarkeit und
• Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
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